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Wie eine Wertermittlung Erbe und Vermögensaufteilung erleichtern kann

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Tritt ein Erbfall ein, kann der Nachlass der verstorbenen Person die Erben vor einige Herausforderungen stellen. Möglicherweise machen Gläubiger Ansprüche auf das Erbe geltend oder unter den verschiedenen Erben kommt es zu Uneinigkeit hinsichtlich der Aufteilung von Immobilien, Sachwerten und Geldvermögen. Auch das Nachlassgericht und das Finanzamt haben ein Interesse daran, den Wert des Erbes zu erfahren, um Gebühren und fällige Steuern berechnen zu können. Wer sich für den Wert von Immobilien interessiert, kann nach Immobilienbewertung Leipzig, Berlin oder München suchen – abhängig vom Standort des Objekts. Wie eine Wertermittlung Erbe bemisst, wann diese sinnvoll ist und wie Sie dabei korrekt vorgehen, darüber können Sie sich hier informieren.

 

Wertermittlung im Erbfall

Notwendig wird eine Wertermittlung Erbe beispielsweise dann, wenn es unter den Erben zu Streitigkeiten über die Aufteilung der Erbschaft kommt oder Pflichtteilberechtigte eine Auskunft über den Gesamtwert des Erbes einfordern. Auch das Gericht oder Behörden wie das Finanzamt benötigen eine Auskunft über die Höhe des Erbes. Das gilt übrigens auch für Anwälte und Notare, da deren Honorar von der Höhe der Erbmasse abhängig ist. Sofern das Erbe überschaubar ist und sich die Erben einig sind, kann eine Wertermittlung möglicherweise von den Erben selbst vorgenommen werden. In anderen Fällen ist die Wertermittlung durch einen Gutachter unerlässlich.

 

Für die Ermittlung des Wertes einer Erbschaft müssen zunächst alle Bestandteile des Erbes erfasst und aufgelistet werden. Besonders relevant sind Immobilien, Fahrzeuge, Bargeld, Aktien, Konten, Geschäftsbeteiligungen oder Firmen des Verstorbenen. Die Vermögensart entscheidet darüber, welche Verfahren zur Wertermittlung genutzt werden können. Neben Immobilien und Geldvermögen gibt es zudem Sachvermögen. Es kann beispielsweise Kunstgegenstände, Sammlerobjekte, einen Fuhrpark, Schmuck, antike Möbel und ähnliches umfassen.

 

Die Verfahren der Wertermittlung

 

Hinsichtlich der Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Wertes eines Erbes lassen sich drei wichtige Verfahren unterscheiden: das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert beispielsweise eines Grundstücks basierend auf dem Vergleich mit ähnlichen Grundstücken ermittelt. Gerade im Zusammenhang mit Immobilien aus der Erbmasse wird häufig das Ertragswertverfahren angewandt. Es berücksichtigt derzeitige und künftig zu erwartende Erträge des Objekts beispielsweise durch Vermietung und berechnet auf dieser Basis den Immobilienwert. Auch das Sachwertverfahren kommt häufig im Zusammenhang mit Immobilien zum Einsatz und hebt sich dadurch von den anderen Methoden ab, dass der Wert von Grundstück und Objekt separat erfasst und berechnet werden.

 

Wichtige Rolle bei der Wertermittlung: Sachverständige

 

Sofern es im Rahmen einer Erbschaft Streitigkeiten gibt oder Gebühren und Erbschaftssteuer berechnet werden müssen, bedarf es einer professionellen Wertermittlung. Diese können Erben nicht selbstständig durchführen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, sich an Sachverständige und Gutachter zu wenden. Ihre Expertise ist auch für die Erben von Vorteil, da sie sich auf eine realistische Ermittlung des Wertes der Erbmasse verlassen können und diese vor Gericht anerkannt wird. Bei der Auswahl eines Gutachters sollten daher seine Erfahrung und die Zulassung relevante Kriterien sein. Praktisch ist es zudem, einen Experten aus der Region zu wählen, um das Verfahren der Wertermittlung so effizient wie möglich zu gestalten und den dafür benötigten Zeitrahmen gering zu halten.

 

Erleichterung der Vermögensaufteilung durch Wertermittlung

 

Muss eine Erbschaft unter mehreren erbberechtigten Personen aufgeteilt werden, sorgt eine vorherige Wertermittlung für Transparenz. Die Berechnung der einzelnen Sachwerte, eines Immobilienwertes und der Geldwerte schafft bei allen Erbberechtigten Klarheit über die Gesamthöhe der Erbschaft. Sie wird in einem Gutachten transparent und nachvollziehbar aufgeführt. Dadurch kann die Erbmasse gerecht unter allen erbberechtigten Personen aufgeteilt werden und Streitigkeiten wird vorgebeugt. Solche Streitigkeiten können schnell vor Gericht landen, sich über viele Jahre hinziehen und die Erben jede Menge Zeit und Nerven kosten. Während offener Verfahren zu einer Erbschaft ist die Erbengemeinschaft quasi handlungsunfähig und kann beispielsweise Sachwerte oder Immobilien nicht ohne Zustimmung alle Beteiligten veräußern. Solche Szenarien nach einem Erbe lassen sich durch eine Wertermittlung häufig verhindern. Sie sorgt für Gerechtigkeit und eine Gleichbehandlung aller Erben.

Rechtliche Gründe für eine Wertermittlung

 

Wertermittlungsverfahren und danach angefertigte Gutachten dienen zudem als Grundlage für die Berechnung der anfallenden Erbschaftssteuer. Sie ist nach Antreten eines Erbes von den Erben an das Finanzamt zu zahlen. Die Höhe dieser Erbschaftssteuer bemisst sich am Gesamtwert des Erbes, beziehungsweise des Erbteils einzelner Erben. Deshalb benötigen auch Alleinerben, welche keine Erbstreitigkeiten mit anderen Erbberechtigten austragen müssen, eine Ermittlung des Erbvermögens. Unter gewissen Umständen können zudem gesetzliche Vorgaben und rechtliche Aspekte eine Wertermittlung für das Erbe erforderlich machen. Auch hierbei spielt es keine Rolle, ob es eine Erbengemeinschaft oder einen Alleinerben gibt.

 

Wertgutachten als Entscheidungsgrundlage

 

Wurde im Rahmen einer Wertermittlung ein Wertgutachten für eine Immobilie angefertigt, kann sie als Grundlage für eine Entscheidung zur weiteren Immobiliennutzung dienen. Ebenso lässt sich bei einem geplanten Hausverkauf der Kaufpreis auf Basis des Gutachtens realistisch einschätzen. Sofern die Immobilie mehreren Erben vermacht wurde, ist ein Verkauf häufig die einfachste Lösung der Erbaufteilung. Nach erfolgtem Immobilienverkauf lässt sich der Erlös gerecht unter den verschiedenen Erben aufteilen. Sofern eine Partei das Objekt selbst weiter nutzen möchte, müssen die anderen Erben ausgezahlt werden. Das ist mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden und gelingt in der Regel nur über die Aufnahme eines Kredits.Ein erstelltes Wertgutachten kann auch beim Verkauf von Sachwerten wie Fahrzeugen, Schmuck oder Kunstobjekten die Preisverhandlungen erleichtern.

 

Praktische Umsetzung der Wertermittlung

 

Sofern sich Erben für eine Wertermittlung entscheiden oder hierzu verpflichtet sind, muss zunächst ein Gutachter gefunden und beauftragt werden. Bei der Gutachterwahl sollten dessen Qualifikationen und vorhandene Berufserfahrung entscheidend sein. Zudem muss es sich um einen zugelassenen Gutachter handeln, um im Anschluss eine rechtssichere Vermögensaufteilung umsetzen zu können. Solche Experten erkennen Sie an der Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“. Die Bezahlung des Gutachters erfolgt aus der Erbmasse. Sein Honorar hängt vom Wert des Erbes ab und ist daher immer im Einzelfall zu berechnen.

 

Während des Verfahrens der Wertermittlung ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht meistens unverzichtbar. Auch alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das beugt späteren Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten über die Erbschaft vor. Nach Abschluss des Verfahrens zur Wertermittlung einer Erbschaft wird ein Gutachten angefertigt. Dieses dient bei Bedarf als gültiges Dokument vor Gericht, kann dem Finanzamt zur Berechnung der Erbschaftssteuer ausgehändigt werden und erleichtert die Vermögensaufteilung unter den Erben. Sollte es unter den Erben zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wird hierbei üblicherweise das bereits angefertigte Gutachten als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Selbstverständlich steht es den Parteien frei, ein weiteres Gutachten zur Wertermittlung in Auftrag zu geben.

 

Fazit

 

Eine Wertermittlung Erbe schafft Klarheit unter den Erbberechtigten über den Gesamtwert der Erbmasse. Somit ist sie eine wichtige Grundlage für die Erbaufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft oder die Berechnung des Pflichtteils beispielsweise für Kinder der verstorbenen Person. Auch im Zusammenhang mit der anfallenden Erbschaftssteuer kann ein Wertgutachten notwendig werden. Um eine Erbschaft rechtssicher abzuwickeln, sind solche Verfahren sinnvoll oder sogar notwendig. Darüber hinaus dient die Wertermittlung den Erben jedoch möglicherweise auch als Entscheidungsgrundlage dafür, wie mit der Erbmasse nach Erbantritt weiter verfahren werden soll.

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