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Verordnung

Fliegende Bauten – Verordnung und Richtlinien im Überblick

Zu den fliegenden Bauten gehören Achterbahnen, Riesenräder, Zelte, Karussells, Tribünen und Kletterwände. Sie befinden sich in Freizeitparks oder auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen und sind deutschlandweit vertreten. Sie müssen enormen Belastungen standhalten. Das Vergnügen fängt jedoch erst an, sobald die Sicherheit der Nutzung gegeben ist.

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Fliegende Bauten – Verordnung und Richtlinien im Überblick

Zu den fliegenden Bauten gehören Achterbahnen, Riesenräder, Zelte, Karussells, Tribünen und Kletterwände. Sie befinden sich in Freizeitparks oder auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen und sind deutschlandweit vertreten. Sie müssen enormen Belastungen standhalten. Das Vergnügen fängt jedoch erst an, sobald die Sicherheit der Nutzung gegeben ist.

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