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Warum erst ein spezieller Führerschein Personenbeförderung ermöglicht

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Gewerbliche Fahrer müssen sich um einen speziellen Führerschein zur Personenbeförderung kümmern. Der Führerschein Personenbeförderung wird in Fachkreisen auch als P-Schein bezeichnet. Sie können den Personenbeförderungsschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Der Führerschein Personenbeförderung ist notwendig, wenn Sie Personen geschäftsmäßig von A nach B befördern möchten. Diese Regelung wird im Personenbeförderungsgesetz genau festgelegt und beschrieben.

Gewerbliche Fahrer benötigen den Personenbeförderungsschein für den Bus, den Zug, die Bahn oder das Taxi. Weitere Personen sind Limousinen- und Mietwagenfahrer, normaler Linienverkehr, Fahrer für Krankenfahrten, Behindertentransporte, Busfahrer im Schülerverkehr oder Personen, die im Zuge des Freiwilligendienstes Personen mit Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen Personen befördern.

Ausnahme:
Um als Busfahrer arbeiten zu können, müssen Sie in der Ausbildung einen D- oder D1-Führerschein absolvieren. Mit einem solchen Führerschein benötigen Sie keinen zusätzlichen Personenbeförderungsschein. Ausnahmen gelten in diesem Fall für Taxifahrer, den Katastrophenschutz der Bundeswehr und Fahrern von Krankenfahrten. In den folgenden Abschnitten wird der Führerschein Personenbeförderung näher beschrieben.

Was ist der P-Schein?

Der Personenbeförderungsschein wird benötigt, wenn Sie als Chauffeur, Krankenfahrer, Taxifahrer oder Zugfahrer aktiv sind. In diesen Fällen befördern Sie Fahrgäste aus gewerblichen Gründen. Mittlerweile gibt es auch Chauffeur- und Taxidienste, die Elektrotransportfahrzeuge für die Beförderung nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie alle relevanten Informationen über die Voraussetzungen, die Prüfung und die Beantragung des Scheins. Bei gewerblichen Fahrern spielt es keine Rolle, ob Sie selbstständig sind oder für eine Agentur oder Firma arbeiten.

Ist eine Prüfung notwendig?

Für den Personenbeförderungsschein benötigen Sie den normalen Pkw-Führerschein (B oder BE). Bis August 2021 war eine Ortskundeprüfung für die Beantragung des P-Scheins erforderlich. Mit Bestehen der Ortskundeprüfung konnte man nachweisen, dass sich die Fahrer in einem bestimmten Gebiet oder Bezirk auskennen. Als Prüfling mussten die Orte nicht nur erkannt, sondern auch die Fahrtrichtungen angegeben werden können. Seit August 2021 müssen Sie als Anwärter ein modernes Navigationsgerät vorzeigen. Das Navigationsgerät ist auf dem aktuellsten Stand und zeigt die zu fahrenden Routen präzise an.

Beantragung:
Den Personenbeförderungsschein können Sie in einer regionalen Führerscheinbehörde beantragen. Informationen über die Führerscheinbehörde erhalten Sie in Fahrschulen oder bei der Stadt. Möglicherweise verfügt die Führerscheinbehörde auch über eine Homepage. Neben einer Telefonnummer werden Sie hier auch weitere Informationen über die Beantragung des P-Scheins erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für einen P-Schein erfüllen?

Bei der Wahl des P-Scheins können Sie sich für einen kleinen oder großen Personenbeförderungsschein entscheiden. Mit einem kleinen Personenbeförderungsschein dürfen Sie Krankenkraftwagen und Mietwagen fahren. Für die Ausbildung zum Taxifahrer benötigen Sie einen großen Personenbeförderungsschein.

Für die Beantragung eines P-Scheins müssen Sie gewisse Anträge vorlegen. Es gibt für den Personenbeförderungsschein ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter. Das gesetzliche Mindestalter für einen kleinen oder großen Personenbeförderungsschein liegt in Deutschland bei 21 Jahren. Vorher ist es Ihnen nicht gestattet, gewerblich Personen von A nach B zu befördern. Eine Ausnahme gibt es bei Krankenkraftwagen. Diese dürfen auch Personen ab 19 Jahren fahren. Für einen kleinen oder großen Personenbeförderungsschein benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die in Deutschland anerkannt ist. Neben deutschen Führerscheinen werden für den Personenbeförderungsschein alle Führerscheine aus den europäischen Staaten akzeptiert.

Bei der Art des Führerscheins muss es sich um einen Pkw-Führerschein handeln. In Deutschland hat der Pkw-Führerschein die Abkürzung B und BE. Führerscheine aus anderen europäischen Staaten müssen mit diesem Pkw-Schein gleichzusetzen sein. Als Anwärter sollten Sie bei der Führerscheinbehörde nachweisen können, dass Sie den Pkw-Führerschein mindestens zwei Jahre haben. Für Krankentransporte ist es ausreichend, wenn Sie Ihren Pkw-Führerschein seit einem Jahr haben.

Physische, psychische und persönliche Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein

Als gewerblicher Fahrer befördern Sie im Straßenverkehr andere Personen. Neben einem Gesundheitszeugnis müssen Sie auch ein geeignetes Führungszeugnis vorweisen können. Sie sind für die Sicherheit der Personen verantwortlich, die Sie befördern. Für die Beantragung benötigen Sie ein sauberes Führungszeugnis. Ein sauberes Führungszeugnis bedeutet, dass Sie keine Vorstrafen oder andere Probleme mit dem Gesetz haben.

Als Anwärter auf einen Personenbeförderungsschein sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein solches Führungszeugnis bei der Führerscheinbehörde vorzulegen. Alle Eintragungen in dem Führungszeugnis werden genau überprüft. In manchen Fällen kann es sein, dass Anwärtern durch bestimmte Vorstrafen nicht für einen Personenbeförderungsschein geeignet sind. In diesem Fall werden die Anwärter keine Freigabe für den Personenbeförderungsschein erhalten.

Neben dem Führungszeugnis müssen Sie als Anwärter auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen können. Die physische und psychische Gesundheit des Fahrers ist für den Personenbeförderungsschein genauso wichtig. Für das Gesundheitszeugnis müssen Anwärter ihre Aufmerksamkeitsleistung, die Belastbarkeit, die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit nachweisen. Für die Eignung werden ärztliche und medizinische Gutachten durchgeführt, die Ihre physische und psychische Gesundheit belegen können.

Warum benötigt man einen P-Schein und was kostet die Erlaubnis?

Der Personenbeförderungsschein ist die Fahrerlaubnis für Personen, die andere Personen geschäftlich befördern. Es handelt sich bei dieser Beförderung um eine gewerbliche Tätigkeit. Für den Personenbeförderungsschein fallen Kosten für die Beantragung, die Nachweise, das Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis an. Jede Region erhebt für die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins eine Gebühr zwischen 40 und 60 €. Für die medizinischen Untersuchungen und Tests müssen Sie mit Kosten zwischen 100 und 250 € rechnen. Das Führungszeugnis kostet 13 €. Für den Schein müssen Sie einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs vorzeigen können. Ein Erste-Hilfe-Kurs kostet 30 €. Über die Kosten können Sie sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde oder bei der Stadtverwaltung informieren.

Verjährung

Vom Datum der Beantragung ist der kleine oder große Personenbeförderungsschein für fünf Jahre gültig. Als gewerblicher Fahrer ist es wichtig, den Personenbeförderungsschein rechtzeitig bei der Führerscheinbehörde verlängern zu lassen. Für die Verlängerung des Scheins benötigen Sie ein neues Gesundheitszeugnis. Ihre körperliche Verfassung kann sich in den fünf Jahren verschlechtert haben. Neben dem Gesundheitszeugnis muss auch ein Sehtest vorgelegt werden. Neben dem Gesundheitszeugnis sollte das Führungszeugnis weiterhin sauber sein. Kleine Verstöße sind in der Regel nicht so gravierend. Wenn der Fahrer in den fünf Jahren jedoch eine Straftat begangen hat, kann der Personenbeförderungsschein nicht verlängert werden. Bei schlimmen Straftaten kann der Personenbeförderungsschein auch eher entzogen werden.

Fazit

Ein Führerschein zur Personenbeförderung wird in Fachkreisen auch als P-Schein bezeichnet. Der Personenbeförderungsschein wird für Krankenwagenfahrer, Fahrdienste, Mietwagendienste, Taxidienste oder andere Personenbeförderungen benötigt. Unterschieden wird zwischen einem kleinen und großen Personenbeförderungsschein. Für den Schein müssen Anwärter verschiedene Anforderungen erfüllen. Neben einem gültigen Pkw-Führerschein müssen Sie ein gültiges Führungs- und Gesundheitszeugnis vorlegen. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Krankenfahrer dürfen als Ausnahme auch mit 19 Jahren einen kleinen Personenbeförderungsschein beantragen.

Als Krankenfahrer müssen Sie jedoch einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und das Zertifikat vorzeigen können. Wenn Sie den Personenbeförderungsschein beantragt haben, ist der Schein für fünf Jahre gültig. Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen. Bei schweren Vergehen und Straftaten kann Ihnen der Personenbeförderungsschein von der regionalen Führerscheinbehörde entzogen werden. Wenn Sie den Personenbeförderungsschein über die fünf Jahre hinaus benötigen, muss der Schein verlängert werde. Für die Verlängerung benötigen Sie ein aktuelles Gesundheits- und Führungszeugnis. Der Personenbeförderungsschein ist besonders wichtig, da die Fahrer für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich sind.

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