Auf Kleinunternehmer, die ihre unternehmerische Tätigkeit erst kürzlich begonnen haben, kommen einige Herausforderungen zu. Die Buchführung nach deutschem Gesetz wirkt auf viele Menschen abschreckend und kompliziert. Gewinnermittlung, doppelte Buchführung, Umsatzsteuererklärung… Diese Begriffe haben Sie sicher auch schon alle einmal irgendwo gehört. Lassen Sie sich nicht von den sperrigen Begriffen einschüchtern. Gerade für Kleinunternehmer, die noch kein gefestigtes Einkommen aufbauen konnten, ist ein Steuerberater auch mit Kosten verbunden, welche erstmal gestemmt werden müssen. Und auch wenn Sie einen Steuerberater beauftragen möchten, kann es nicht schaden, selbst ein wenig Ahnung zu haben. Tatsächlich ist die Buchführung für Kleinunternehmer gar nicht allzu kompliziert, wenn Sie sich ein wenig in die Thematik einlesen.
Buchführung Kleingewerbe: Welche ist die richtige Form?
Wenn Sie ein Kleingewerbe führen, kommen Sie nicht um die Buchführung drum herum. Für viele Selbstständige stellt die Pflicht zur Buchführung im Sinne der steuerlichen Erfassung ein anstrengendes Anliegen dar, welches mit Stress und Zweifeln einhergeht. Insbesondere jungen Gründern, welchen durch fehlende Erfahrung mit der Buchführungspflicht, schnell Fehler unterlaufen könnten, sind von Unsicherheiten nicht unberührt. Doch auch Unternehmer, die ihre Selbstständigkeit schon länger führen, sind bei dem Gedanken an die Steuererklärung nicht gerade erfreut.
Wenn Sie ein Kleingewerbe führen oder planen, gibt es jedoch gute Nachrichten: Kleingewerbe müssen für die steuerliche Erfassung lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen. Hierzu listen Sie Ihre Einnahmen auf und ziehen die Ausgaben von diesen Einnahmen ab und erfüllen somit die Kriterien für die vereinfachte Buchführung. Dadurch findet die für das Finanzamt notwendige Gewinnermittlung statt. Auch falls sich ein Verlust ergeben hat, wird dies durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erkennbar. Diese Form der Buchführung für Kleinunternehmer erspart Ihnen den Aufwand, den die doppelte Buchführung mit sich bringt.
Die einfache Buchführung
Im Grunde genommen stellt die vereinfachte Buchführung eine Auflistung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dar. Zu den Einnahmen sind alle Zahlungseingänge, die Sie erhalten im laufenden Wirtschaftsjahr, einzubeziehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Einnahmen bar oder unbar erhalten. bei den Ausgaben listen Sie alle Zahlungsausgänge auf, die zu den Betriebsausgaben gehören.
Welche Aufgaben fallen in der Buchführung für Kleinunternehmer an?
Wichtig ist es für Sie als Kleinunternehmer, alle Belege über betriebliche Ein- und Ausgaben sorgfältig aufzubewahren. Nur wenn alle Rechnungen und Belege vorliegen, ist es möglich, dass Ihre Buchführung vollständig ist und korrekt geführt werden kann. Das Aufbewahren der betroffenen Dokumente ist somit die Basis für Ihre Finanzbuchhaltung. Als Kleinunternehmer sind Sie zur Gewinnermittlung verpflichtet. Dieser Pflicht kommen Sie durch die vereinfachte Buchführung nach.
Ist eine Umsatzsteuererklärung notwendig?
Für Kleingewerbe ist keine Umsatzsteuererklärung notwendig. Ob Sie Kleinunternehmer sind, ist an klaren Regeln erkennbar. Sie fallen in die Kategorie der Kleinunternehmer, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Einnahmen unter einer bestimmten Umsatzgrenze befinden. Trifft dies auf Sie zu, weisen Sie auf Ihren Rechnungen bei Leistungen, die umsatzsteuerpflichtig sind, keine Umsatzsteuer aus.
Die Lohnbuchhaltung
Wenn Sie Mitarbeiter haben, ist die Pflege der Mitarbeiterstammdaten notwendig. Hierzu gehören die Führung von Lohnkonten und das Melden von notwendigen Beiträgen, beispielsweise die Lohnsteuer oder anfallende Krankenkassenbeiträge. Jeder Arbeitgeber, der Arbeitskräfte angestellt hat, ist zur Lohnbuchhaltung und somit zum Erstellen der monatlich anfallenden Entgeltabrechnung für seine Angestellten verpflichtet.
Gewerbesteuererklärung
Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich von allen Gewerbetreibenden zu erheben. Nicht von dieser Pflicht sind insbesondere Freiberufler und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft betroffen. Die Höhe der anfallenden Gewerbesteuer wird von Gemeinden und Städten autonom festgelegt. Als Grundlage zur Berechnung der Höhe ist der Gewinn des Gewerbebetriebs. Dieser Ertrag wird mit 3,5 Prozent sowie dem individuell ausfallenden Hebesatz der Gemeinde oder Stadt multipliziert.
Welche Herausforderungen entstehen für Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer ist die vereinfachte Buchführung anfällig. Durch die verschiedenen Arten von Steuern kann es ein wenig überfordernd für junge Gründer sein, den Überblick in der Finanzbuchhaltung zu behalten. Auch das ordentliche Aufbewahren von Belegen und Rechnungen kann zunächst eine Herausforderung darstellen, da sich im Laufe der Zeit zahlreiche Rechnungen und Quittungen ansammeln, die es ordnungsgemäß und systematisch aufzubewahren gilt. Die häufig sperrigen und komplizierten Formulierungen können ebenfalls zu Verunsicherungen führen. Doch wenn Sie sich ein wenig in die Thematik einlesen, werden Sie schnell feststellen, dass die Buchführung gar nicht so kompliziert ist, wie es scheint.
Fachwissen auffrischen
Um die Buchführung korrekt durchzuführen, ist es wichtig, dass Sie Ihr Fachwissen zur steuerlichen Thematik aktuell halten und regelmäßig auffrischen. Einen aktuellen Überblick zu behalten ist zudem auch ratsam, da sich im steuerrechtlichen Bereich Änderungen ergeben können, die Sie bei Ihrer Buchführung berücksichtigen müssen. Es kann zum Beispiel dazu kommen, dass sich ihr Gewinn erhöht und Sie über die Gewinngrenze kommen und sich dadurch andere Steuern für Sie ergeben.
Als Selbstständiger sind Sie es gewohnt, sich in Ihrer Branche auf dem aktuellen Stand zu halten – dies sollten Sie auch für steuerliche Themen so handhaben. Das Datum, zu dem die Steuererklärung einzureichen ist, sollten Sie daher genauso wissen wie die Arten der Steuern, die Sie zu entrichten haben.
Das Fazit: Die Steuererklärung ist nicht so komplex wie Sie denken
Die Buchführung kann für Selbstständige definitiv eine Herausforderung darstellen. Sie sollten sich jedoch nicht abschrecken lassen: Wenn Sie erst einmal ein System für sich entwickelt haben, wie Sie Rechnungen, Quittungen und weitere relevante Belege für sich ordnen, sodass Sie stets den Überblick über Ein- und Ausgaben wahren und wissen, welche Steuern für Sie anfallen, ist das Erfassen der Steuererklärung gar nicht so komplex wie Sie möglicherweise annehmen. Hinzu kommt, dass Sie als Kleinunternehmer lediglich einfache Buchführung betreiben müssen, indem Sie Ihre Einnahmen und Ihre betrieblichen Ausgaben auflisten und den erwirtschafteten Gewinn ermitteln.
Umsatzsteuergrenze
Auch wenn Sie einen Verlust erzeugt haben, ist die einfache Buchführung durchzuführen. Falls Sie über Mitarbeiter verfügen, fällt zudem die Lohnbuchhaltung für Sie an. Daher sollten Sie die Pflege der Mitarbeiterstammdaten nicht vernachlässigen. Dafür fällt für Sie im Sinne der Kleingewerberegelung die Umsatzsteuererklärung nicht an. Nur wenn Sie eine bestimmten Umsatzgrenze überschreiten und somit einen höheren Betrag als den der Grenze erwirtschaften, sind Sie zur Erstellung einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.
Externe Unterstützung
Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Regelungen berücksichtigen und Ihre Steuerangaben korrekt einreichen, ist es empfehlenswert, dass Sie thematisch up to date bleiben. Wird Ihnen die Buchführung zu komplex, können Sie jederzeit einen Steuerberater konsultieren, der Sie bei Ihrer Steuererklärung individuell unterstützt.
Ob mit der Hilfe eines Steuerberaters oder alleine: Die Steuererklärung wird für Sie als Kleinunternehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit nie zu den liebsten Tätigkeiten zählen. Jedoch können Sie Ihrer Pflicht zur steuerlichen Erfassung ordnungsgemäß nachkommen, wenn Sie sich regelmäßig mit dem Thema auseinandersetzen und alle Unterlagen ordnungsgemäß und übersichtlich zur Aufbewahrung abheften und digitalisieren. Auch wenn die Steuererklärung abschreckend wirken kann, ist sie gut machbar.