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Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden?

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Wenn der Gerichtsvollzieher vorbeikommt, ist dies meist das Zeichen einer weitreichenden Finanzkrise. Doch worauf müssen Sie beim Besuch des Gerichtsvollziehers achten? Darf der Gerichtsvollzieher einfach alles mitnehmen, was Ihnen gehört? Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden?

Wie kommt es zu einer Pfändung?

Bleibt eine Ihrer Rechnungen unbeglichen, erhalten Sie zunächst eine Mahnung. Können Sie nun nicht leisten, gilt es, den Gläubiger zu kontaktieren und die Lage zu erklären. Sonst folgen auf die Mahnung Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.

Mahnverfahren

Folgt auf eine versendete Mahnung kein Zahlungseingang, kann der Gläubiger das Gericht hinzuziehen und den Antrag auf Erstellung eines Mahnbescheids stellen. Dabei wird durch das Gericht nicht gesondert nachverfolgt, ob seitens des Gläubigers überhaupt ein Zahlungsanspruch gegen Sie besteht, sondern unverzüglich ein Mahnbescheid (erkennbar am gelben Briefumschlag) an Sie versendet. Mit übersendet wird Ihnen das Formular zur Einspruchserhebung. Um wirklich Einspruch zu erheben, müssen Sie dieses ausgefüllt binnen einer Frist von zwei Wochen an das Gericht senden.

Was müssen Sie beim Mahnbescheid beachten?

Studieren Sie den Mahnbescheid ganz genau, ob der richtige Betrag genannt wird und ob er auch sonst fehlerfrei ist. Es besteht für Sie daneben die Möglichkeit, den Mahnbescheid durch die zuständige Verbraucherzentrale prüfen zu lassen.

Was passiert, wenn Sie Einspruch einlegen?

Wenn Sie mittels Formular Einspruch eingelegt haben, geht das Verfahren vor Gericht. Im Gerichtssaal wird entschieden, ob der Gläubiger einen Anspruch gegen Sie hat oder nicht. Wenn die Forderung berechtigt war und von Ihnen nicht beglichen wurde, sind die Prozesskosten durch Sie zu tragen.

Vollstreckungsbescheid

Folgt keine Reaktion auf einen Mahnbescheid, ist der nächste Schritt der Vollstreckungsbescheid. Auch hier haben Sie wieder eine Frist von zwei Wochen, um diesem zu widersprechen. Anders ist jedoch, dass das Einspruchsschreiben diesmal von Ihnen selbst formuliert werden müsste, da kein Vordruck seitens des Gerichts mitgeschickt wird. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (etwa eines Krankenhausaufenthalts) kann sich die Einspruchsfrist verlängern, wenn Sie den vorliegenden Grund stichhaltig beweisen können. Verstreicht nun die Einspruchsfrist und wird die Forderung auch nicht beglichen, steht es dem Gläubiger nun zu, die Pfändung gegen Sie zu beantragen.

Pfändung

Die Pfändung meint die Beschlagnahme von Sachen oder Forderungen, für den Fall, dass ein Schuldner der Geldforderung seiner Gläubiger nicht nachkommt.
Dabei ist zwischen der Konto- und Lohnpfändung und der Sachpfändung zu unterscheiden.

Konto- und Lohnpfändung

Bei der Lohnpfändung wird der Arbeitgeber mit einbezogen und der Nettolohn wird separiert, in einen pfändbaren und unpfändbaren Teil. Der pfändbare Teil wird mit Überweisung des Lohns dann sofort an den zu bedienenden Gläubiger überwiesen. Der unpfändbare Teil wird weiterhin wie gewohnt an Sie als Arbeitnehmer überwiesen. Erreicht der Lohn nicht den Pfändungsfreibetrag, muss dieser weiterhin ungeschmälert an den Arbeitnehmer überwiesen werden und darf nicht gepfändet werden.
Im Gegensatz dazu wird bei der Kontopfändung das Guthaben eines Kontos gepfändet. Zunächst muss das entsprechende Konto auf ein Pfändungsschutzkonto umgestellt werden, sodass sichergestellt wird, dass der jeweilige Grundfreibetrag immer auf dem Konto verbleibt. Dieser liegt momentan bei 1.260,00 Euro (bei Vorliegen von Unterhaltspflichten entsprechend höher). Schließlich gibt es noch die Variante, dass Konto- und Lohnpfändung gleichzeitig auftreten, also eine Kombination der beiden vorgenannten Vorgehensweisen.

Sachpfändung

Bei Vornahme einer Sachpfändung wird ein Gerichtsvollzieher eingesetzt und schaut bei Ihnen Zuhause nach verwertbaren Sachen oder Wertgegenständen. Was durch den Gerichtsvollzieher mitgenommen werden darf, wird Laufe dieses Artikels erklärt.

Wie läuft der Besuch eines Gerichtsvollziehers ab?

Grundsätzlich muss der Besuch eines Gerichtsvollziehers durch diesen angekündigt werden, Sie wissen also in aller Regel, wann und ob er kommt. Zu Beginn ist es stets ratsam, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Verweigert der Schuldner dem Gerichtsvollzieher aber nun zweimalig den Zutritt zur Wohnung, so wird er sich einen richterlichen Beschluss holen können. Im Nachgang darf der Gerichtsvollzieher sich Zutritt mittels eines Schlüsseldienstes verschaffen.
Die Kosten hierfür müssen aber vom Schuldner bezahlt werden. Sie sind also gut beraten damit, dem Gerichtsvollzieher lieber selbstständig die Tür zu öffnen. Daneben existiert die Möglichkeit, dass die Schulden eines Schuldners durch ein extern beauftragtes Inkassobüro (wie zum Beispiel ein Inkassobüro Hannover, Köln oder Dresden – je nachdem wo Sie wohnen) eingetrieben werden.

Was sind Inkassounternehmen?

Durch den Gläubiger kann zwecks Geltendmachung von Forderungen auch ein Inkassounternehmen oder einen Inkassorechtsanwalt einschalten. Diese kümmern sich dann um die Begleichung der Schulden oder aber kaufen Forderungen auf und treten im Anschluss selbst als Gläubiger auf. Erhalten Sie also einen Inkassobrief, so sollten Sie auf diesen unbedingt reagieren.

Was darf gepfändet werden und was nicht?

Haben Sie also eine Ankündigung erhalten, werden Sie sich sicherlich fragen „Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden?“. Dieser Frage wird nun nachgegangen:

Bargeld

Dem Gerichtsvollzieher steht es zu, eine Taschenpfändung vorzunehmen. Er darf dabei bei Ihnen nach Bargeld oder Wertgegenständen schauen. Wenn das von ihm gepfändete Bargeld aus Ihrem Lohn oder einer ausgezahlten Sozialleistung besteht, muss zunächst ausgerechnet werden, wie viel er davon pfänden kann. Er ist zudem dazu verpflichtet, Ihnen genug Bargeld dazulassen, dass es für Sie bis zum nächsten Auszahlungstermin ausreicht. Die Pfändung von Bargeld richtet sich grundsätzlich nach § 815 Zivilprozessordnung.

Gegenstände

Nicht mitnehmen darf der Gerichtsvollzieher, was für die einfache Lebensführung von Ihnen benötigt wird. Als Beispiele würden hier folgende Sachen darunterfallen: Kleidung, Möbel, Fernseher, Fahrrad, Herd, Wasch- und Spülmaschine und Staubsauger. Der Gerichtsvollzieher schaut dabei besonders nach hochpreisigen Geräten, wie Kameras, Teppiche oder teure Kunstgemälde.
Größere Luxus-Gegenstände,(wie etwa ein Zweitcomputer, der fürs Gaming vorgesehen ist) die für den Gerichtsvollzieher nicht bei seinem Besuch mitgenommen werden können, markiert er mit einem Pfandsiegel (dem sogenannten „Kuckuck“). Zudem wird der Gerichtsvollzieher Sie fragen, ob und welche Geräte Sie auf Raten gekauft haben, um zu wissen, was von Ihnen noch nicht endgültig abbezahlt wurde: Dann ist der Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, zunächst die restlichen Raten zu begleichen, bevor er den Versteigerungserlös an etwaige Gläubiger weitergibt.

Schmuck

Schmuck kann unabhängig vom persönlichen Wert sehr einfach gepfändet werden. Eine Ausnahme hiervon stellen Eheringe dar, diese sind unpfändbar.

Auto

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner ihr Fahrzeug für die Berufsausübung oder Ausbildung benötigen, ist dieses grundsätzlich nicht pfändbar. Auch wenn ein Familienmitglied aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auf das Auto angewiesen ist, darf es nicht ohne Weiteres vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt werden. Was der Gerichtsvollzieher jedoch sehr wohl tun kann, ist, zu fordern, dass ein eher teures Auto von Ihnen durch ein günstigeres ersetzt wird (dies gilt im Übrigen auch für alle Gegenstände, die von Ihnen zur Erhaltung Ihrer Lebensführung behalten werden können: Der Gerichtsvollzieher kann fordern, dass diese durch günstigere, gebrauchte Modelle ausgetauscht werden.)

PC

Genauso wie das Auto ist auch der PC nicht durch einen Gerichtsvollzieher pfändbar, sofern Sie oder ihr Ehepartner ihn für berufliche Zwecke benötigen.

Grundstücke bzw. unbewegliche Vermögenswerte

Befinden sich in Ihrem Vermögen auch unbewegliche Vermögenswerte, wie etwa Grundstücke, Immobilien oder Erbbaurechte, werden auch diese zwangsversteigert.

Fazit

Sollten Sie sich mit Ihren Finanzen überschätzt haben und Rechnungen nicht bezahlen können, ist der beste Weg, sich zunächst mit dem Gläubiger in Kontakt zu setzen und nach einer Lösung zu suchen. Wenn sich der Besuch eines Gerichtsvollziehers aber nicht umgehen lässt, sollte Ihnen klar sein, dass in der Regel alle Gerichtsvollzieher korrekt und rücksichtsvoll vorgehen. Trotzdem gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und seine Rechte bei Besuch des Gerichtsvollziehers gut zu kennen und sich gegebenenfalls Hilfe hinzuzuholen.